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BPatG, 06.11.2003 - 6 W (pat) 319/02 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.12.1983 - X ZB 17/82
Schlitzwand
Auszug aus BPatG, 06.11.2003 - 6 W (pat) 319/02
Darüber hinaus verweist der Senat auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Wiedereinsetzung in die durch den Einsprechenden versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr (BGHZ 89, 245 - 250 "Schlitzwand"), deren Ausführungen im wesentlichen auch für den hier entschiedenen Fall zutreffen.
- BPatG, 13.09.2010 - 35 W (pat) 42/09 Nach der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts verstößt eine Überweisung zwei Tage vor Ablauf der Zahlungsfrist - auch im Hinblick auf die von der Gebrauchsmusterstelle im angefochtenen Beschluss zutreffend angeführten gesetzlichen Ausführungsfristen nach § 676a BGB a. F. - grundsätzlich gegen die Sorgfaltspflicht (vgl. BPatG Beschluss vom 6.11.2003, Az. 6 W (pat) 319/02; Beschluss vom 1.12.2004, Az. 32 W (pat) 118/04; Beschluss vom 11.5.2006, Az. 15 W (pat) 7/04).